Im Oktober letzten Jahres kritisierten die Grünen imBundestag die schlechte Repräsentanz von Frauen in den Führungsgremien des Gesundheitswesens.Diese stehe im Gegensatz zum hohen Frauenanteil unter den Beschäftigten. Sielegten einen Gesetzesantrag vor, in dem sie forderten, dass die Wahlen der entsprechendenGremien so reformiert werden, dass der Frauenanteil dem Anteil der weiblichen Mitgliederentspricht sowie eine Quote für die Vorstände. Mit dem GKV-Spitzenverband hat eine betroffeneOrganisation nun Stellung genommen.
In den Gesundheitsberufen ist der Frauenanteil fürgewöhnlich sehr hoch. Laut ABDA liegt die Frauenquote in der öffentlichenApotheke (Inhaber und Beschäftigte) sogar bei knapp 90 Prozent. 70 Prozentaller Beschäftigten in Krankenkassen sind Frauen und bei den angestelltenÄrzten ist knapp die Hälfte weiblich. Ganzanders sieht es in den jeweiligen Spitzenverbänden und Führungsgremien aus. Sowar noch nie eine Frau Chefin der Bundesärztekammer, auch bei der jüngsten Wahlsetzte sich der männliche Bewerber durch. Auch in der Standesvertretung der Apotheker sind Frauenunterrepräsentiert – auch wenn sich mit der Wahl von Kerstin Kemmritz zur Kammerpräsidentinin Berlin die Quote leicht verbessert hat. Und der Frauenanteil bei den Vorständen derKrankenkassen liegt laut Zahlen, die die Grünen vorgelegt haben, zwischen 0 (Innungskrankenkassen) und 21Prozent (BKKen).
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Das soll sich in den Augen der Grünen im Bundestag ändern. Im Herbst vergangenen Jahres hat die Fraktion einen entsprechenden Gesetzesantrag vorgelegt. Darin weisen die Grünen zunächst auf eben dieses Missverhältnis zwischen dem Frauenanteil insgesamt und dem Frauenanteil in Führungsgremien hin. Konkret fordern die Grünen in ihrem Antrag daher, dass im Bereich des Ehrenamtes die Wahlen zu den Verwaltungsräten der Krankenkassen, zu den Vertreterversammlungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und den „Spitzenverbänden der Selbstverwaltungskörperschaften auf Bundesebene“ so reformiert werden, dass der Frauenanteil dem Anteil der weiblichen Mitglieder entspricht. Für den Bereich des Hauptamtes soll eine verbindliche Frauenquote für die jeweiligen Vorstände festgelegt werden. Darüber hinaus soll es eine Verpflichtung der Selbstverwaltungskörperschaften im Gesundheitswesen geben, durch eigene Maßnahmen die angemessene Repräsentanz von Frauen in Gremien und Führungspositionen im eigenen Haus zu fördern.
GKV-SpiBu für repräsentative Frauenanteile
Nun hat sich der GKV-Spitzenverband, an den sich die Kritikja unter anderem richtete, zu dem Antrag geäußert. Demnach unterstützt derVerband das Ansinnen, den Frauenanteil in den haupt- und ehrenamtlichenFührungspositionen im Gesundheitswesens zu erhöhen und so einmöglichst repräsentatives Abbild des Frauenanteils der Beschäftigten im Vorstandzu erreichen bzw. der Sozialwahlberechtigten in den Verwaltungsräten.
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